Vereinssatzung
Die aktuelle Satzung unseres Vereins können Sie unter folgendem Link nachlesen / ausdrucken:
Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung nur zum 31.12. eines Kalenderjahres erfolgen kann (siehe Paragraph § 3 unserer Vereinssatzung)
und bis spätestens zum 30.11. des Kündigungsjahres vorliegen muss. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht möglich. Eine schriftliche
Bestätigung der Kündigung erfolgt nicht, eine Bestätigung kann mit Angabe der E-Mail Adresse im Kündigungsschreiben an diese abgegeben
werden.
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